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Bundesarbeitsgericht

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Bundesarbeitsgericht Artikel

Das Bundesarbeitsgericht (Abk. 'BAG') ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und damit (neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes in Deutschland. ==Bedienstete== In den 10 Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter/innen tätig. Zusätzlich hat das BAG 121 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich 11 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen beschäftigt

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Der Tatbestand des Betriebsübergangs nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts Um ausführliche Informationen zum Buch "Der Tatbestand des Betriebsübergangs nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Entscheidungen

In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. Hier entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan (http://www.bundesarbeitsgericht.de/verteilung.html).

Buch-Tipp: Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsgesetz im Jahre 1991 Eine Beschreibung zum Buch "Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Betriebsverfassungsgesetz in dem Jahre 1991" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Geschäftsverteilung

Die derzeitige Geschäftsverteilung sieht wie folgt aus:

1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht

Vorsitzender Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Wißmann
1. Beisitzer Richter Kreft
2. Beisitzer Richter Linsenmaier

2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen

Vorsitzender Richter Prof. Dr. Rost
1. Beisitzer Richter Bröhl
2. Beisitzer Richter Dr. Eylert
3. Beisitzer Richter Schmitz-Scholemann

3. Senat: Betriebliche Altersversorgung

Vorsitzender Richter Dr. Reinecke
1. Beisitzer Richter Kremhelmer
2. Beisitzer Richter Bepler
3. Beisitzer Richter Breinlinger

4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft

Vorsitzender Richter derzeit nicht besetzt
1. Beisitzer Richter Bott
2. Beisitzer Richter Dr. Friedrich
3. Beisitzer Richter Dr. Wolter

5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz

Vorsitzender Richter Dr. Müller-Glöge
1. Beisitzer Richter Prof. Dr. Mikosch
2. Beisitzer Richter Dr. Linck

6. Senat: Tarifvertragsauslegung in dem öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung

Vorsitzende Richterin Schmidt
1. Beisitzer Richter Dr. Armbrüster
2. Beisitzer Richter Dr. Brühler

7. Senat:Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung

Vorsitzender Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dörner
1. Beisitzerin Richterin Gräfl
2. Beisitzer Richter Pods

8. Senat : Schadensersatz, Betriebsübergang sowie Eingruppierung von Lehrern und Arbeitnehmern der Privatwirtschaft

Vorsitzender Richter Hauck
1. Beisitzer Richter Dr. Wittek
2. Beisitzerin Richterin Dr. Laux

9. Senat : Urlaubs-, Vorruhestands -, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten

Vorsitzender Richter Düwell
1. Beisitzerin Richterin Reinecke
2. Beisitzer Richter Dr. Zwanziger
3. Beisitzer Richter Krasshöfer

10. Senat : Gratifikationen und Sondervergütungen , tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen , Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen, Urteilsverfahren aus dem Insolvenzrecht

Vorsitzender Richter Dr. Freitag
1. Beisitzer Richter Dr. Fischermeier
2. Beisitzerin Richterin Marquardt ==Sitz==

Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit in dem April 1954 in Kassel auf. In dem Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission in dem Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. In dem Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Am 22.11 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf - in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen wurde.

Buch-Tipp: Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsgesetz im Jahre 1994 Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Betriebsverfassungsgesetz in dem Jahre 1994". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

50 Jahre und bisherige Präsidenten

Im Mai 2004 feierte das BAG sein 50-jähriges Bestehen. Die bisherigen Präsidenten waren:

  • Hans Carl Nipperdey
  • Gerhard Maria Müller
  • Otto Rudolf Kissel
  • Thomas Dieterich
  • Hellmut Wißmann
Buch-Tipp: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Bd 82 Um ausführliche Informationen zum Buch "Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Bd 82" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Weblink

Siehe auch: Liste der deutschen Bundesrichter


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